Was sind Tiny Houses / Mikrohäuser?
Definition Tiny House
Der Begriff „Tiny House“ -oder zumeist mit deutsch kombiniert: „Tiny Haus“ - ist seit mehreren Jahren ein Trigger in der medialen Berichterstattung. Damit löst er je nach Vorkenntnis oder Blickwinkel romantische oder ablehnende Gefühle aus. Denken die einen an ein selbstbestimmtes und autonomes Wohnen in landschaftlich schöner Region, fällt anderen zunächst eine Bauwagenkolonie von -im positivsten Falle -alternativ und in Gemeinschaft lebenden Menschen ein.
Das sind in beiden Fällen leider Assoziationen, die der Kleinwohnform „Mikrohaus“ nicht gerecht werden. Der Bundesverband Mikrohaus sieht sich daher in der Pflicht, die bisher noch fehlende Definition zu leisten und durch Erläuterungen die verschiedenen Kleinwohnformen zu beschrieben.
Definition Mikrohaus
Die Kleinstwohnform „Mikrohaus“ sind vollwertige Gebäude der Gebäudeklasse I und dienen zum temporären oder dauerhaften Wohnen. Sie verfügen grundsätzlich über
- einen umbauten Raum von bis 110 m³
- eine Nutzfläche von 15 bis etwa 45 m²
- über eine Küche /-nzeile
- einen Badbereich inkl. Toilette und Waschgelegenheit
- einen Schlafbereich
- Anschluss an die öffentliche Ver- und Entsorgung mit Strom, Wasser und Abwasser.
Mikrohäuser können stationär, teilmobil und straßenzugelassen mobil sein.
[Erweiterung]
Mikrohäuser unterliegen grundsätzlich allen baurechtlichen Anforderungen für regelmäßig genutzte Ferienhäuser bzw. Wohngebäude. Dies betrifft insbesondere die statischen Anforderungen unter Berücksichtigung regionaler Risikozonen sowie die energetischen und dämmtechnischen Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz bzw. entsprechenden DIN-/ISO-Vorschriften. Mikrohäuser können sowohl stationär als auch mobil konstruiert sein. Sofern ein Mikrohaus auch für den Betrieb auf der Straße zugelassen werden soll, unterliegt es zusätzlich zu allen baurechtlichen Anforderungen auch den gesetzlichen Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Erläuterungen Begriffserklärungen
Verschiedenste Begriffe werden in Veröffentlichungen genutzt, immer auch mit der Bezeichnung „Tiny House“ versehen. Daher sollten unabhängig von der baurechtlichen Definition von Mikrohäusern die einzelnen Arten von Bauten, die auch ein Mikrohaus sein können, dargestellt werden:
1a Tiny Houses on wheels
Sind Kleinhäuser, die als Anhänger mit eigenen Rädern auch eine Straßenverkehrszulassung haben. Rechtlich gesehen handelt es sich um sogenannte Hybriden, das heißt, sie sind „Wohngebäude und Fahrzeuge zugleich“
Mögliche Nutzungsart: WW, WEH, FH, WH Neubau
Das NEUE Urlaubs.- und Probewohntiny ist so ein TH on Weels.
1b Tiny Houses
Sind stationäre oder teilmobile Kleinhäuser. Sie werden entweder vor Ort montiert oder mittels Sondertransport angeliefert. Tiny Houses können über eigene Fahrwerke verfügen, die zumeist nur für den Transport zum und auf dem Baugrundstück benötigt werden. Mögliche Nutzungsart: Wochenendhaus, Ferienhaus, Wohnhaus, Neubau
Dazu gehören auch die Wagon oder TH on Weels über 3,5 Tonnen
2 Containerbauten Der Stahlrahmen eines (See‐ Containers ist die statisch tragende Struktur, die auch die Größe vorgibt
Mögliche Nutzungsart: WEH, FH, WH Neubau
3. Bauwagen Ein Bauwagen ist ein mobiles Gefährt, das dem zeitlich eng begrenzten Aufenthalt von Personen dient. Bauwagen verfügen grundsätzlich weder über eine Straßenverkehrszulassung noch erfüllen sie die baurechtlichen Anforderungen für ein Wohngebäude. Privat werden Bauwagen oftmals im Kleingarten‐ oder Wochenendhaussiedlungen oder als stylisches Gartenhaus im eigenen Garten genutzt. Mögliche Nutzungsart: WEH, FH Umbau
4 Gartenhäuser Gartenhäuser sind temporäre Rückzugsorte oder Begegnungsstätten, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt oder zum Wohnen ausgelegt sind. Mögliche Nutzungsart: GH Neubau
5 Zirkuswagen u.ä. Als „Zirkuswagen“ werden Anhänger bezeichnet, die einmal für Fahrgeschäfte oder andere reisegewerbliche Zwecke genutzt wurden, z.B. als Wohnanhänger für, Schausteller oder Schäfer. Dies Anhänger besitzen oder besaßen die Straßenverkehrszulassung.
Mögliche Nutzung: WEH, WW, FW Umbau/Anpassung
6 Baumhäuser u.ä. Als Baumhäuser werden Sonderformen des Hausbaus bezeichnet, bei dem die feste Verbindung mit dem Erdreich direkt bzw. indirekt über Bäume erfolgt. Entsprechend ist je nach Nutzungsart eine baurechtliche Würdigung erforderlich. Mögliche Nutzungsart: WEH, FH, WH Neubau Bild: BVMH
7 Hausboote/Floating Homes Hausboote werden oft als „schwimmende Wohnwagen“ bezeichnet. Die Nutzung ist dabei zumeist ähnlich im Freizeitbereich angesiedelt. Eine Nutzung als reguläres Wohngebäude ist direkt davon abhängig, ob der Liegeplatz für eine Wohnnutzung zulässig ist. In wenigen Ständen wie Hamburg und Amsterdam sind jeweils weniger als 20 Liegeplätze für die Wohnnutzung zugelassen. Mögliche Nutzungsart: sonstiges, nur in seltenen Ausnahmen
8 Mobilheime Als Mobilheim werden werbetechnisch Wochenendhäuser bezeichnet, die mittel
9 Modulbauten Aus standardisierten Einzelelementen “zusammengesetztes” Wohnhaus oder Erweiterung eines bestehenden Wohn‐ hauses. Im Gegensatz zu Tiny Houses, die auf Reduzierung ausgelegt sind, werden Modulbauten als optionale Vergrößerung des bestehenden Wohnraums genutzt. Mögliche Nutzungsart: WEH, FH, WH
10 Berghütten /Chalets Das Chalet ist ein im Alpenraum verbreiteter ländlicher Haustyp. Chalets werden traditionell aus Holz gefertigt. Typisch für das Chalet ist ein flaches Satteldach mit weitem Dachüberstand. Nicht zu verwechseln mit Mobilheimen, die lediglich aus verkaufstechnischen Gründen als Chalets bezeichnet werden. Mögliche Nutzungsart: FH, WH
Baurechtliche Nutzungsmöglichkeiten von „Mikrohäuser“ (nach. Baunutzungsverordnung /BauNVo und Baugesetzbuch /BauGB) Alle Nutzungsvorhaben für Mikrohäuser müssen baurechtlich nach folgenden Standards klassifiziert sein:
- Gartenhäuser (GH) – zumeist baurechtlich genehmigungsfreie Nebengebäude, sofern diese weder über einen Aufenthaltsraum, eine Heizung oder über eine Toilette verfügen.
- Wohnwagen (WW) – nur auf ausgewiesenen Sondergebieten, die er Erholung dienen, zugelassen. Kein dauerhaftes Wohnen zulässig.
- Wochenendhaus (WEH) - nur auf ausgewiesenen Sondergebieten, die der Erholung dienen, zugelassen. Kein dauerhaftes Wohnen zulässig.
- Ferienhaus (FH) – in ausgewiesenen Ferienhaussiedlungen oder allgemeinen Wohnsiedlungen zulässig. Kein dauerhaftes Wohnen erlaubt. Eine gewerbliche Vermietung -auch an wechselnde- Gäste ist zulässig.
- Wohnhaus (WH) – nur auf regulären Baugrundstücken zulässig. Dauerwohnen jederzeit erlaubt. Gewerbliche Vermietung auch an wechselnde Gäste zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich ausgenommen ist.
Klassifizierung nach Beweglichkeit/Mobilität ‐
- Klasse A: straßenzugelassen und statisch geprüft bis 80 km/h oder höher ‐
- Klasse B: straßenzugelassen, statisch nicht geprüft ‐
- Klasse C: teilmobil (nicht straßenzugelassen, können aber z.B. per Tieflader oder auf Grundstück mit eigenen Rädern transportiert/bewegt werden.) ‐
- Klasse D: immobil
Quelle ab "Definition Tiny House": Bundesverband Mikrohaus Bayerische Straße 31 | 10177 Berlin